RWR-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine
Aktualisiert: · 3 Min. Lesezeit
Seit 1. Oktober 2024 können Vertriebene aus der Ukraine von ihrem vorübergehenden Status auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus umsteigen. Das ist ein regulärer Aufenthaltstitel: Er gilt als Niederlassung und öffnet den Weg zum Daueraufenthalt.
Neu (August 2026): Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene wurde automatisch bis 4. März 2028 verlängert. Das BFA schickt dir den neuen Ausweis per Post – achte darauf, dass deine Meldeadresse stimmt.
Kurz gesagt: 12 Monate vollversicherte Arbeit in den letzten 24 Monaten + Deutsch A1 (oder Hochschulabschluss) + ausreichendes Einkommen + Ausweis für Vertriebene → Antrag bei der MA 35.
Wer kann umsteigen?
Du brauchst:
- Ausweis für Vertriebene.
- Beschäftigung: mindestens 12 Monate vollversicherte Beschäftigung in den letzten 24 Monaten – über der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 € pro Monat). Selbständige zählen, wenn sie über der Versicherungsgrenze (2026: 6.613,22 € pro Jahr) bei der SVS versichert sind.
- Deutsch A1 – vor dem Antrag nachgewiesen durch ein Zertifikat von ÖIF, ÖSD, Goethe oder telc (max. 1 Jahr alt). Kein A1 nötig, wenn Modul 1 oder 2 schon erfüllt ist – auch durch einen der österreichischen Matura gleichwertigen Schulabschluss. Für Ukrainer:innen ist das in der Praxis ein Hochschulabschluss; über die Gleichwertigkeit entscheidet die MA 35.
- Ausreichendes Einkommen (siehe unten), Krankenversicherung und Unterkunft.
- Reisepass, der mindestens so lange gilt wie die Karte.
Wie viel Einkommen brauchst du (2026)?
Die MA 35 prüft, ob dein Einkommen den Lebensunterhalt deckt. Mindestens netto pro Monat:
| Haushalt | Richtsatz |
|---|---|
| Einzelperson | 1.308,39 € |
| Ehe- oder eingetragene Partner | 2.064,12 € |
| Je Kind | + 201,88 € |
- Miete, Kredite und Unterhalt über 386,43 € pro Monat (freie Station) kommen dazu. Beispiel: eine Person mit 800 € Miete → 1.308,39 + (800 – 386,43) = 1.721,96 €.
- Bekommst du 13. und 14. Gehalt, wird netto × 14 / 12 gerechnet.
- Auch das Einkommen von Partner:innen im Haushalt und Ersparnisse zählen; Geld von Verwandten nicht.
Prüf dich in einer Minute im Aufenthalts-Check – mit Einkommensrechner.
Wie lange gilt die Karte?
| Situation | Gültigkeit |
|---|---|
| Standard | 1 Jahr, danach verlängerbar |
| Modul 1 erfüllt (Prüfung A2 oder gleichwertiger Abschluss) und mindestens 2 Jahre durchgehend in Österreich, Pass noch 3 Jahre gültig | gleich 3 Jahre |
Ist Modul 1 noch nicht erfüllt, verpflichtest du dich, es innerhalb von 2 Jahren zu erfüllen.
Warum sich der Umstieg lohnt
- Planungssicherheit: Die Karte hängt nicht vom befristeten Vertriebenen-Status ab.
- Weg zum Daueraufenthalt: Die Zeit mit der RWR-Karte plus zählt als Niederlassung. Nach 5 Jahren ist ein Daueraufenthalt – EU möglich (dafür brauchst du Modul 2, also B1).
- Freier Arbeitsmarktzugang wie mit jeder RWR-Karte plus.
Schritt für Schritt
- Beschäftigungszeiten prüfen – den Versicherungsdatenauszug bekommst du bei der Sozialversicherung.
- Sprache: A1-Zertifikat – oder Hochschulabschluss mit beglaubigter Übersetzung (ggf. Apostille).
- Einkommen berechnen (Tabelle oben) und Nachweise sammeln: Lohnzettel, Arbeitsvertrag, Mietvertrag.
- Unterlagen sammeln: Ausweis für Vertriebene, Reisepass, biometrisches Foto, Krankenversicherung, Nachweise zu Unterkunft und Einkommen. Die vollständige Liste steht auf der Seite der MA 35.
- Antrag stellen bei der MA 35 in Wien (Gebühr 2026: 218 €) bzw. bei der zuständigen Behörde im Bundesland.
Typische Fehler
- Beschäftigungsmonate falsch gezählt (geringfügige Anstellung zählt nicht).
- Einkommen unter dem Richtsatz, weil die Miete über 386,43 € vergessen wurde.
- Abschluss ohne beglaubigte Übersetzung.
- Reisepass läuft bald ab – dann gilt die Karte nur so lange wie der Pass.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Vertriebenen-Status, wenn ich nicht umsteige?
Nein. Wer nicht umsteigt, kann weiterhin als vertriebene Person in Österreich leben und arbeiten – solange das Aufenthaltsrecht für Vertriebene gilt (es wurde automatisch bis 4. März 2028 verlängert – einen Antrag brauchst du dafür nicht).
Welches Deutsch-Niveau brauche ich?
Für den Antrag brauchst du Deutsch A1 – außer Modul 1 ist schon erfüllt, z. B. durch einen der Matura gleichwertigen Hochschulabschluss (die MA 35 entscheidet). Mit Modul 1 und mindestens 2 Jahren in Österreich gibt es die Karte gleich für 3 Jahre.
Wo stelle ich den Antrag in Wien?
Bei der Niederlassungsbehörde – in Wien ist das die MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft).
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Nächster Schritt
Aufenthalts-CheckQuellen
- Stadt Wien – Gesicherter Lebensunterhalt (Richtsätze 2026)
- BFA – FAQ Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene (08/2026)
- Stadt Wien – RWR-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine
- BMI – Informationen zum Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus
- ÖIF – Ukraine
- Arbeiterkammer – Flucht aus der Ukraine
Dableib ist keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Behörden (in Wien: MA 35).
