Aufenthaltstitel verlängern bei der MA 35 in Wien
Aktualisiert: · 2 Min. Lesezeit
Die meisten Aufenthaltstitel sind befristet. Willst du länger in Österreich bleiben, stellst du in Wien einen Verlängerungsantrag bei der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft). Das gilt für alle Drittstaatsangehörigen – auch für Ukrainer:innen, die auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus umgestiegen sind.
Kurz gesagt: Frühestens 3 Monate, spätestens am letzten Gültigkeitstag persönlich bei der MA 35 beantragen – wer zu spät kommt, stellt rechtlich einen Erstantrag.
Frist: vor Ablauf, nicht danach
- Frühestens 3 Monate vor Ablauf deines Aufenthaltstitels.
- Spätestens am Tag, an dem er abläuft.
Nach § 24 NAG gelten Anträge nach Ablauf grundsätzlich als Erstanträge. Dann gelten die strengeren Regeln für Erstanträge – im schlimmsten Fall musst du den Antrag aus dem Ausland stellen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn dich ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z. B. ein Spitalsaufenthalt) ohne oder mit nur leichtem Verschulden gehindert hat und du den Antrag binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellst. Verlass dich nicht darauf.
So stellst du den Antrag
- Termin buchen – online bei einem Referat der MA 35 oder telefonisch unter +43 1 4000-3535.
- Persönlich erscheinen – der Verlängerungsantrag wird persönlich gestellt, mit allen Originalen.
- Gebühr zahlen – für die RWR-Karte plus nennt die Stadt Wien 218 Euro (Anträge ab 1. 1. 2026). Für andere Titel prüfe den aktuellen Betrag auf wien.gv.at.
- Nachreichen – fehlende Unterlagen schickst du per Post oder E-Mail an das zuständige Referat.
Typische Unterlagen
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Antragsformular | ausgefüllt und unterschrieben |
| Reisepass | gültig; die Karte gilt höchstens so lange wie der Pass |
| Foto | biometrisch, max. 6 Monate alt |
| Krankenversicherung | in Österreich leistungspflichtig, alle Risiken |
| Einkommen | 2026: mind. 1.308,39 € netto pro Monat für eine Person (2.064,12 € für Paare, +201,88 € je Kind); Miete und Kredite über 386,43 € kommen dazu |
| Unterkunft | Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft |
| Deutsch / Modul 1 | wenn für deinen Titel gefordert |
Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt von deinem Titel ab. Fremdsprachige Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.
Während du wartest
Hast du rechtzeitig verlängert, bist du bis zur rechtskräftigen Entscheidung rechtmäßig in Österreich. Du bekommst eine Einreichbestätigung und darfst laut Stadt Wien weiter hier wohnen und arbeiten. Für Reisen ins Ausland brauchst du eine Notvignette.
Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Monate. Die Volksanwaltschaft berichtet aber, dass die MA 35 sie oft nicht einhält – rechne mit Wartezeit.
Typische Fehler
- Termin erst kurz vor Ablauf gesucht – buche gleich zu Beginn der 3-Monats-Frist.
- Reisepass läuft bald ab – dann wird die Karte nur kurz ausgestellt.
- Modul 1 nicht rechtzeitig erfüllt.
- Ohne Notvignette ins Ausland gereist.
Häufige Fragen
Wann kann ich den Verlängerungsantrag frühestens stellen?
Frühestens 3 Monate vor Ablauf deines Aufenthaltstitels und spätestens an dem Tag, an dem er abläuft.
Darf ich arbeiten, solange die MA 35 entscheidet?
Ja, wenn du rechtzeitig verlängert hast. Du bleibst bis zur rechtskräftigen Entscheidung rechtmäßig in Österreich; laut Stadt Wien darfst du mit der RWR-Karte plus weiter wohnen und arbeiten.
Kann ich während des Verfahrens ins Ausland reisen?
Für die Wiedereinreise brauchst du in der Regel eine Notvignette, die du bei der MA 35 beantragst. Plane Reisen deshalb früh.
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Aufenthalts-CheckQuellen
Dableib ist keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Behörden (in Wien: MA 35).
