ÖIF-Integrationsprüfung in Wien anmelden

Aktualisiert: · 2 Min. Lesezeit

Zur ÖIF-Integrationsprüfung (A2 oder B1) meldest du dich auf einem von zwei Wegen an: über den ÖIF, wenn die Prüfung gefördert wird, oder direkt bei einem Prüfungsinstitut, wenn du selbst zahlst.

Kurz gesagt: Im ÖIF-Kurs meldet dich der Kursträger an; nur geförderte Prüfung – über das Integrationszentrum; selbst bezahlt – direkt beim Institut aus der Liste auf sprachportal.at.

Anmeldung: zwei Wege

SituationSo meldest du dich an
Du besuchst einen ÖIF-DeutschkursDer Kursträger meldet dich zur Prüfung an
Du brauchst nur die Prüfung und hast Anspruch auf Förderung (z. B. Ausweis für Vertriebene)Wende dich an das ÖIF-Integrationszentrum in Wien
Du zahlst selbstWähle Institut und Termin auf sprachportal.at und melde dich dort direkt an

Jede Person kann eine ÖIF-Prüfung ablegen – ein Kurs ist dafür nicht Voraussetzung.

Was kostet die Integrationsprüfung?

  • Kostenlos für gesetzlich festgelegte Gruppen: Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine.
  • Für alle anderen legt das Prüfungsinstitut den Preis fest. Das Sprachportal empfiehlt, Preis und Anmeldung direkt beim Institut zu erfragen.
  • Richtwert: In der ÖIF-Prüfungsordnung (Version 01/2024) betrug die Gebühr für eine Integrationsprüfung direkt beim ÖIF 176 €. Prüfe den aktuellen Betrag vor der Anmeldung.
  • Trittst du aus eigenen Gründen nicht an, wird die Gebühr in der Regel nicht erstattet.

Aufbau der Prüfung A2 und B1

A2 (Modul 1)B1 (Modul 2)
Schriftlicher Teil120 Min.140 Min.
Mündlicher Teilca. 10 Min., einzelnca. 16 Min., zu zweit

Der Sprachteil prüft Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Dazu kommen Fragen zum Werte- und Orientierungswissen (Single Choice). Alles muss bei einem Antritt bestanden werden.

Was du zur Prüfung mitbringst

  1. Gültigen Lichtbildausweis – denselben, den du bei der Anmeldung angegeben hast. Ein Reisepass darf höchstens ein Jahr abgelaufen sein.
  2. Auch der Ausweis für Vertriebene zählt – sogar abgelaufen, wenn dein Aufenthaltsrecht verlängert wurde.
  3. Handy und Smartwatch schon vor Beginn ausschalten – die Nutzung ist verboten.
  4. Pünktlich kommen und genug Zeit für den Weg einplanen.

Ergebnis und Wiederholung

  • Das Ergebnis kommt per E-Mail innerhalb von 15 Werktagen. Telefonisch gibt es keine Auskunft.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach dem Ergebnis kannst du Einsicht in deine schriftliche Prüfung nehmen.
  • Nicht bestanden? Melde dich neu an – beliebig oft, aber immer zur gesamten Prüfung.

Typische Fehler

  • Mit dem ukrainischen Personalausweis kommen – er wird nicht akzeptiert.
  • Name bei der Anmeldung anders geschrieben als im Ausweis.
  • Zu spät anmelden: Prüfe freie Termine früh, denn Kursträger buchen Prüfungen mehrere Wochen im Voraus.
  • Nur für den Sprachteil lernen und das Werte- und Orientierungswissen vergessen.

Häufige Fragen

Ist die Integrationsprüfung für Ukrainer:innen kostenlos?

Für Vertriebene aus der Ukraine (Ausweis für Vertriebene) kann der ÖIF die Prüfung fördern. Im ÖIF-Kurs meldet dich der Kursträger an; brauchst du nur die Prüfung, wende dich an ein ÖIF-Integrationszentrum.

Kann ich mit dem ukrainischen Personalausweis zur Prüfung?

Nein. Personalausweise aus Staaten außerhalb von EU/EWR und Schweiz akzeptiert der ÖIF nicht. Nimm deinen Reisepass oder den Ausweis für Vertriebene mit.

Kann ich nur einen Teil wiederholen?

Nein. Es gibt keine Teilbestätigungen: Du kannst beliebig oft antreten, aber immer nur zur gesamten Prüfung.

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Nächster Schritt

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Quellen

Dableib ist keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Behörden (in Wien: MA 35).