Arbeiten in Österreich mit Ausweis für Vertriebene

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Mit dem Ausweis für Vertriebene („blaue Karte“) darfst du in Österreich in allen Branchen und Regionen arbeiten. Eine Arbeitserlaubnis brauchst du dafür nicht mehr.

Kurz gesagt: Job suchen, sofort anfangen, beim AMS vormerken lassen – und möglichst vollversichert arbeiten, damit du später auf die RWR-Karte plus umsteigen kannst.

Brauchst du noch eine Beschäftigungsbewilligung?

Nein. Seit 21. April 2023 sind Vertriebene aus der Ukraine vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen. Deine Arbeitgeberin bzw. dein Arbeitgeber braucht keine Beschäftigungsbewilligung vom AMS – du arbeitest zu denselben Bedingungen wie Österreicher:innen. Manche ältere Infoseiten erwähnen die Bewilligung noch; das ist überholt.

Beim AMS anmelden: Jobsuche und Kurse

Für die Arbeit selbst musst du nicht beim AMS sein. Die Vormerkung lohnt sich aber, weil du dort Jobangebote, Beratung, Deutschkurse und andere Qualifizierungen bekommst.

  1. Geh zur regionalen AMS-Geschäftsstelle an deinem Wohnort (laut Meldezettel).
  2. Nimm mit: den Ausweis für Vertriebene, wenn möglich den ausgefüllten Kompetenzerhebungsbogen und eine Person, die für dich übersetzt.
  3. Bleib in Kontakt: Halte Termine ein und melde Änderungen (Adresse, neuer Job) sofort.

Zusätzlich gibt es mit dem Ausweis kostenlose Deutschkurse beim ÖIF (A1 bis C1).

Selbstständig arbeiten

Die offiziellen Seiten beschreiben vor allem die Arbeit als Angestellte:r. Für den Umstieg auf die RWR-Karte plus zählt laut Arbeiterkammer auch eine selbstständige Tätigkeit, wenn du bei der SVS versichert bist. Bevor du ein Gewerbe anmeldest, lass dich beim Gründerservice der Wirtschaftskammer (WKO) beraten.

Vollversichert oder geringfügig?

vollversichertgeringfügig
Lohnüber der Geringfügigkeitsgrenzehöchstens 551,10 € im Monat (Wert 2026)
Krankenversicherungjanein (nur Unfallversicherung)
Arbeitslosenversicherungjanein
Zählt für die RWR-Karte plusjanein

Warum vollversichert so wichtig ist: Für die RWR-Karte plus brauchst du mindestens 12 Monate vollversicherte Beschäftigung in den letzten 24 Monaten (plus Deutsch A1). Nur damit bekommst du auch eine eigene Krankenversicherung und baust einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auf.

Geringfügig: Laut Arbeiterkammer kannst du dich als geringfügig Beschäftigte:r freiwillig kranken- und pensionsversichern (2026: 83,49 € im Monat). Hast du mehrere Minijobs und liegst zusammen über der Grenze, wirst du pflichtversichert.

Grundversorgung: Bekommst du Grundversorgung, wird dein Einkommen teilweise angerechnet. Melde jeden Job der zuständigen Stelle (in Wien: Fonds Soziales Wien).

Typische Fehler

  • Nur Minijobs machen und glauben, sie zählen für die RWR-Karte plus.
  • Geringfügig arbeiten und sich auf eine Krankenversicherung verlassen – seit 1. Juni 2025 sind Vertriebene nicht mehr automatisch versichert.
  • Einkommen nicht an die Grundversorgung melden.
  • Lücken zwischen zwei Jobs übersehen, die die 12 Monate in 24 Monaten gefährden.

Häufige Fragen

Bis wann darf ich mit dem Ausweis für Vertriebene arbeiten?

Solange dein Aufenthaltsrecht als Vertriebene:r gilt. Laut BFA wurde es automatisch bis 4. März 2028 verlängert – ein Antrag ist nicht nötig.

Bekomme ich Arbeitslosengeld?

Nur wenn du vorher lange genug arbeitslosenversichert beschäftigt warst. Geringfügige Jobs zählen dafür nicht. Ob du Anspruch hast, prüft das AMS im Einzelfall.

Muss ich für die Familienbeihilfe beim AMS gemeldet sein?

Seit Juli 2026 nicht mehr: Die Pflicht zu Erwerbstätigkeit oder AMS-Vormerkung ist laut oesterreich.gv.at entfallen. Voraussetzung ist jetzt u. a., dass du keine Grundversorgung beziehst.

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Quellen

Dableib ist keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Behörden (in Wien: MA 35).